Am Osendorfer See e.V.

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Verfasst am 14.02.2025 um 17:36 Uhr

Aktuelle Info zum LMBV Gelände

Sehr geehrte Vorsitzende,

liebe Kleingartenfreunde,                                                                    

wie in einigen Publikationen nachzulesen war, hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) in seiner letzten Sitzung am 13.02.2025 den Antrag der Fraktion Die Linke im Stadtrat Halle (Saale) zur frühzeitigen Sicherung der Kleingärten und Angelgewässer in Bruckdorf angenommen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich mitzuteilen,

sobald für die Flächen der Kleingartenanlagen in Bruckdorf samt Nebenflächen

und Zufahrtswegen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-

Verwaltungsgesellschaft (LMBV) ein Kauf durch Dritte angezeigt wird und somit ein Vorkaufsrecht für die Stadt Halle (Saale) besteht. Der Stadtrat ist in die

Entscheidung zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts einzubeziehen.

Der Stadtrat bestärkt die Verwaltung in dem Ansinnen, die Gartenanlagen in das

Landschaftsschutzgebiet Bruckdorfer-Revier einzubeziehen und Zulässigkeit

von Art und Maß der Bebauung ausschließlich auf die Notwendigkeiten der

gegenwärtigen kleingärtnerischen Nutzung zu beschränken. Dies soll ohne

zeitlichen Verzug in einer rechtswirksamen Verordnung umgesetzt und

veröffentlicht (erlassen) werden.

 

Die Stadt Halle (Saale) strebt den Erhalt aller Kleingartenanlagen auf diesem Gebiet

 

an, solange die Nutzung als Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz gewährleistet

 

ist. Die Stadt strebt ebenfalls den Erhalt der Gewässer und Tagebaurestlöcher an und

 

unterstützt die Nutzung u. a. als Angelgewässer.

 

Der Stadtrat spricht sich gegen die Ausweitung der Behandlungsanlagen für

 

Bauschutt sowie gegen die Ausweitung von Deponien über die bereits genehmigten

 

Flächen in Ammendorf und Bruckdorf hinaus aus.

 

Im Zuge der Umweltkartierungen sind weitere naturschutzrechtliche

 

Schutzgebietskulissen nach den §§ 23, 25, 29, 30 BNatSchG zu überprüfen.

 

                

 

 

 

 

 

Das ist ein gutes Zeichen. Unsere Kleingärtner im Bereich des LMBV-Geländes können nun beruhigter in die Zukunft schauen und mit Freude weiter der Kleingärtnerei nachgehen.

  

Nun warten wir auf eine baldige Entscheidung des Stadtrates.

 

Aber ein wichtiger Schritt ist getan. Der Stadtverband hat sich aktiv in den Prozess eingebracht und wird auch weiterhin aktiv bleiben. Der Druck auf die Fläche ist auch in der Stadt Halle (Saale) groß. Einige Vereine sind davon auch schon in anderer Weise betroffen. Auch hier sind wir am Ball, letztlich geht es um das Kleingartenwesen in unserer Heimatstadt. 

   

Mit kleingärtnerischem Gruß